Mitmachen
Artikel

Abstimmungsparolen für den 25. September 2022

Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Produktion, insbesondere beim Geflügelfleisch, Schweinefleisch und der Eier, stark zurückginge. Die Schweiz müsste folglich ihren Bedarf an tierischen Lebensmitteln mit noch höheren ……..

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger vom Wahlkreis Entlebuch

Einmal mehr dürfen wir am 25. September 2022 über die politische Ausrichtung unseres Landes und Kantons mitbestimmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und nehmen Sie an der Abstimmung teil. In den nachfolgenden Zeilen erläutern wir Ihnen unsere Abstimmungsempfehlung für den erwähnten Urnengang.

JA      Unterstützung Kasernenneubau für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan

Die Kaserne der Schweizergarde ist 150 Jahre alt und ist ein baufälliges Gebäude mit grossen Unterhaltskosten. Sie entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist seit Jahren eine schlechte Visitenkarte für die Schweizer Garde. Durch die Vergrösserung des Korps von 110 auf 135 Gardisten ist auch der Platz knapp geworden und das Korps braucht dringend mehr Platz. Die Gesamtkosten für die neue Kaserne belaufen sich auf rund 50 Mio. Franken. Davon wird der grösste Teil mit privaten Spenden und Zuwendungen finanziert. Neben dem Vatikan und dem Bund beteiligt sich auch die Mehrheit der Schweizer Kantone finanziell am Neubau. Mit dem Solidaritätsfranken schliesst sich Luzern der Mehrheit der Schweizer Kantone an, die sich ebenfalls an der Finanzierung des Neubaus beteiligen. Für die SVP ist klar, die Schweizergarde braucht eine zeitgemässe Infrastruktur. Die Gardisten sollen ihren Dienst künftig in einer modernen und familienfreundlichen Umgebung leisten können. Darum ist der Solidaritätsfranken eine Investition in die Zukunft.

NEIN    Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)

Die Volksinitiative will die Würde des Tieres fördern und die Massentierhaltung verbieten. Die Anforderungen sollen mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien entsprechen und sollen auch für den Import von tierischen Produkten gelten. Die Initianten verkennen die Tatsache, dass es in der Schweiz keine Massentierhaltung gibt. Die Tiere auf kleinen strukturierten Betrieben, mit einem der strengsten Tierschutzgesetze weltweit und vielen freiwilligen Bio- und Labelprogrammen gehalten werden. Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Produktion, insbesondere beim Geflügelfleisch, Schweinefleisch und der Eier, stark zurückginge. Die Schweiz müsste folglich ihren Bedarf an tierischen Lebensmitteln mit noch höheren Importen decken. Die strengeren Auflagen würden zu 20 bis 40 Prozent höheren Produktionskosten und zu einer eingeschränkten Wahlfreiheit im Laden führen. Der Preisunterschied zu ausländischen Lebensmitteln hätte eine Zunahme des Einkaufstourismus zur Folge. Die Initiative ist deshalb klar abzulehnen. Der Konsument soll sich mit dem Griff ins Regal mitentscheiden, wie sich die Schweizer Landwirtschaft entwickeln soll.

JA    Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer JA Bundesgesetz AHV 21

Unsere AHV – eine 74-jährige Erfolgsgeschichte. Die AHV wurde 1948 schweizweit eingeführt. Unser wichtigstes Sozialwerk sichert den Grundbedarf der pensionierten Bevölkerung und funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst: Die AHV nimmt Geld der aktiv Versicherten ein und zahlt dieses direkt den Pensionierten aus. Erfreulicherweise steigt die Lebenserwartung laufend und geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen, sind diese Beiträge in Zukunft nicht mehr ausreichend. Die beiden Abstimmungen sind sorgfältig austariert und sehen sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Ein gutschweizerischer Kompromiss aller bürgerlichen Parteien. Mit dem ersten Teil der Reform werden durch eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer die notwendigen Zusatz-Einnahmen sichergestellt. Diese Erhöhung bringt der AHV Mehreinnahmen bis zu 1.5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Normalsatz wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht und der Steuersatz für Nahrungsmittel von 2.4 auf neu 2.5 Prozent. Mit dieser Massnahme leisten alle Generationen einen Beitrag zur Sicherung der AHV. Der zweite Teil der Reform betrifft ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. So werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Diese Anpassung bringt jährlich eine Kostenersparnis von rund 1,4 Milliarden Franken ein. Die beiden Abstimmungen sind miteinander verknüpft: Die Reform kann nur in Kraft treten, wenn beide Vorlagen angenommen werden. Wir wollen weiterhin Sorge tragen zu unsere AHV und stimmen 2 x JA. Damit wird unser wichtigstes Sozialwerk für weitere 10 Jahre gesichert.

JA    Verrechnungssteuergesetz

Mit der Verrechnungssteuerreform will der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz stärken. Im Zentrum der Reform steht die ersatzlose Abschaffung der inländischen Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen. Die Verrechnungssteuerbefreiung kommt nur Obligationen zugute, die nach dem 1. Januar 2023 ausgegeben werden. Die Vorlage ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine wichtige steuerliche Massnahme und ist zu unterstützen
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Empfehlungen in Ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Vorstand SVP
Wahlkreis Entlebuch

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
Hinderchile 18, 6112 Doppleschwand
Telefon
041 534 97 47
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden