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Abstimmungsempfehlung für den 28.11.2021

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Empfehlungen in Ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger vom Wahlkreis Entlebuch

Einmal mehr dürfen wir am 28. November 2021 über die politische Ausrichtung unseres Landes mitbestimmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und nehmen Sie an der Abstimmung teil. In den nachfolgenden Zeilen erläutern wir Ihnen unsere Abstimmungsempfehlung für den erwähnten Urnengang.

JA Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz in Luzern Nord (Emmen)

Mit dem Bau des Zentralen Verwaltungsgebäudes investiert der Kanton Luzern in die Zukunft. Am Seetalplatz entsteht eine zentrale Anlaufstelle für die Luzerner Bevölkerung. Die 177 Millionen sind gut investiert. Im Vergleich zum jetzigen Betrieb werden künftig jährlich 9 Millionen Franken Betriebs- und Mietkosten eingespart. Die Verwaltung unter einem Dach erleichtert den Zugang zu den Dienststellen. Mit der Kombination von zentralem Verwaltungsgebäude und Co-Working Plätzen in den Regionen. Die Arbeitsplätze sind auf die neuen Arbeitsformen ausgerichtet. Sie schaffen die Voraussetzung für grössere Effizienz und fördern die Flexibilität. Die Kommunikationswege unter den Dienststellen und Abteilungen werden kürzer. Das erleichtert die Zusammenarbeit und trägt bei zu einem besseren Wissensaustausch. Das Bauprojekt überzeugt architektonisch mit einem guten Mix von Beton und Holz. Mit 4’000 Kubikmeter Rundholz wird ein natürlicher Baustoff verwendet und der Kanton setzt auf Luzerner Holz. Die SVP empfiehlt Ihnen dieses neue Verwaltungsgebäude zu unterstützen.

NEIN Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»

Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» will eine stärkere Förderung des Pflegebereichs durch den Bund. Darin sind sich die Befürworter und Gegner der Pflegeinitiative einig und das Anliegen die Arbeitsbedingungen in der Pflege und den Mangel an Pflegfachpersonen zu entschärfen ist unbestritten. Darum fällt auch der Gegenvorschlag sehr grosszügig aus. Im Gegensatz zur Initiative sieht der Gegenvorschlag auch einen Kontrollmechanismus vor, der eine Explosion der Gesundheitskosten verhindert. Schliesslich tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch und sofort in Kraft. Es ist im Interesse der Pflegefachpersonen aber auch der Patienten, dass sie nicht nochmal mehrere Jahre auf eine Verbesserung warten müssen. Bei Annahme der Initiative braucht das Parlament noch einige Jahre für die Umsetzung zu erarbeiten und einzuführen. Wir müssen aber heute etwas tun – die Dringlichkeit ist gegeben. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag zu unterstützen.

NEIN Volksinitiative «Bestimmung der BundesrichterInnen im Losverfahren (Justiz-Initiative)»

Heute werden die 36 Bundesrichter durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt. Dieses Wahlverfahren garantiert eine ausgewogene Vertretung aller Bevölkerungsgruppen. Die Initiative will dieses bewährte System aufheben. Neu soll eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission (die fast nur aus Juristen bestehen soll) mehrere aus ihrer Sicht ge-eignete Richter und Richterinnen suchen. Anschliessend soll ausgelost werden, wer Bundesrichter wird. Die höchsten Richter im Land auslosen und niemand trägt die direkte Verantwortung hierfür. Das darf nicht sein. So ein Auswahlverfahren darf nicht gemacht werden, ist auch für die Wahl der höchsten Richter im Land unwürdig. Wir stimmen NEIN und bleiben beim bisherigen bewährten Wahlsystem der Bundesrichter.

NEIN Änderung des Covid-19-Gesetzes

Seit Ausbruch der Pandemie basiert die Corona-Politik des Bundesrates weder auf wissenschaftlicher Evidenz noch auf belastbaren Daten. Die Massnahmen sind denn auch geprägt von Pannen, Widersprüchen, Willkür und Unverhältnismäs-sigkeit. Folgende Änderungen im BG 818.102 führen zu grossen Spannungen, die einer freien Schweiz nicht würdig sind.
1. Ungeimpfte werden diskriminiert, es kommt zu einer Spaltung der Gesellschaft. (Neuer Art. 3a)
2. Es wird eine elektronische Massen-Überwachung der Bevölkerung eingeführt. (Neuer Art. 3b)
3. Einführung eines staatlichen Covid-Passes, womit ein indirekter Impfzwang entsteht. (Neuer Art. 6a)
4. Der Bundesrat erhält noch mehr Macht zur Verhängung von Covid-Massnahmen und hört nicht mal auf, auch wenn er die Pflicht hätte, sobald alle erwachsenen Impfwilligen geimpft sind. (Neuer Art. 1a)
Wir müssen weiterhin frei sein, um über unsere medizinische Behandlung inkl. Impfung entscheiden zu können.
Deshalb ein NEIN zur Verschärfung des Covid-Gesetzes.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Empfehlungen in Ihre Entscheidungsfindung miteinbeziehen und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Vorstand SVP
Wahlkreis Entlebuch

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